DAC7: Wann melden Plattformen ans Finanzamt?

Was eBay-, Kleinanzeigen- und Vinted-Verkäufer über die Meldepflicht wissen müssen

Inhalt

  1. Was ist DAC7 / das PStTG?
  2. Ab wann wirst du gemeldet?
  3. Welche Plattformen melden?
  4. Welche Daten werden übermittelt?
  5. Meldung ist nicht gleich Steuerpflicht
  6. Wann werde ich gewerblich?
  7. DAC7 trifft Differenzbesteuerung
  8. Was tun, wenn die Meldung kommt?
  9. Typische Fehler
  10. Sauber dokumentieren statt zittern
  11. Häufige Fragen (FAQ)

1. Was ist DAC7 / das PStTG?

DAC7 ist eine EU-Richtlinie, die digitale Plattformen verpflichtet, die Umsätze ihrer Verkäufer an die Finanzbehörden zu melden. In Deutschland ist sie über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt und gilt seit dem 1. Januar 2023. Ziel ist es, Einnahmen aus dem Online-Handel transparent zu machen, die bisher häufig unversteuert blieben.

Für dich als Verkäufer heißt das: Was du auf eBay, Kleinanzeigen, Vinted & Co. umsetzt, ist dem Finanzamt ab bestimmten Schwellen bekannt. Die spannende Frage ist also nicht ob, sondern ab wann.

Kurz: Plattformen melden deine Verkaufsdaten einmal im Jahr ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – aber erst, wenn du eine von zwei Schwellen überschreitest.

2. Ab wann wirst du gemeldet?

Es gibt zwei Schwellen pro Kalenderjahr und Plattform. Gemeldet wirst du, sobald du eine davon erreichst:

  • 30 Verkäufe oder mehr im Kalenderjahr, oder
  • 2.000 € Umsatz oder mehr im Kalenderjahr.

Nur wer unter 30 Verkäufen UND unter 2.000 € bleibt, gilt als „freigestellter Anbieter" und wird nicht gemeldet. Beide Grenzen müssen also gleichzeitig unterschritten werden. Wichtig: Die Schwellen gelten je Plattform – wer auf mehreren Marktplätzen aktiv ist, wird unter Umständen mehrfach gemeldet.

Bin ich betroffen? Zum DAC7-Meldepflicht-Rechner →

3. Welche Plattformen melden?

Betroffen sind praktisch alle Plattformen, die den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen vermitteln und dabei die Zahlung kennen. Dazu zählen unter anderem:

  • eBay
  • Kleinanzeigen (für Verkäufe mit Bezahlfunktion)
  • Vinted
  • Amazon und Etsy
  • Vermietungs- und Dienstleistungsplattformen wie Airbnb oder Uber

4. Welche Daten werden übermittelt?

Die Plattform meldet bis zum 31. Januar des Folgejahres ein recht vollständiges Bild:

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum (bei Unternehmen: Firmierung)
  • Steuer-Identifikationsnummer bzw. USt-IdNr.
  • Kontokennung (z. B. die Bankverbindung, auf die ausgezahlt wird)
  • Zahl der Verkäufe und Summe der Vergütungen – aufgeschlüsselt nach Quartalen
  • Einbehaltene Gebühren und Provisionen

5. Meldung ist nicht gleich Steuerpflicht

Das ist der wichtigste Punkt überhaupt – und der, bei dem die meisten in Panik geraten. Eine DAC7-Meldung ist zunächst nur eine Datenübermittlung. Sie sagt nichts darüber aus, ob du tatsächlich Steuern schuldest. Das entscheidet sich an einer anderen Frage: Handelst du privat oder gewerblich?

  • Privater Verkauf eigener Gegenstände (du räumst Keller und Kleiderschrank aus): in der Regel steuerfrei, auch wenn du gemeldet wirst.
  • Regelmäßiger An- und Verkauf zum Wiederverkauf mit Gewinnabsicht: gewerblich – und damit einkommen-, gewerbe- und umsatzsteuerlich relevant.
Wer gemeldet wird, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, muss dem Finanzamt im Zweifel erklären können, woher die Verkäufe stammen. Lässt sich kein privater Ursprung belegen, droht die Einstufung als gewerblich – rückwirkend, samt Steuernachforderung. Unversteuerte Gewinne können den Vorwurf der Steuerverkürzung bis hin zur Steuerhinterziehung nach sich ziehen.

6. Wann werde ich gewerblich?

Eine feste Verkaufszahl gibt es nicht – das Finanzamt schaut auf das Gesamtbild. Typische Indizien für ein Gewerbe sind:

  • Du kaufst gezielt ein, um mit Gewinn weiterzuverkaufen.
  • Du verkaufst regelmäßig und über einen längeren Zeitraum.
  • Du bietest viele gleichartige Artikel an (z. B. immer wieder Sneaker, Elektronik, Markenkleidung).
  • Du trittst „wie ein Händler" auf: professionelle Fotos, Shop, AGB, Rückgaberecht.

Treffen mehrere Punkte zu, führt am Gewerbe kein Weg vorbei. Die gute Nachricht: Als Gebrauchtwarenhändler kannst du dann die Differenzbesteuerung nutzen und zahlst Umsatzsteuer nur auf deine Marge statt auf den vollen Verkaufspreis.

Mehr dazu: Was ist Gebrauchtwarenhandel? →

7. DAC7 trifft Differenzbesteuerung

Sobald du gewerblich bist, kommen zwei Dinge zusammen: Die Plattform meldet deine Umsätze – und das Finanzamt erwartet eine saubere Versteuerung. Genau hier ist die Differenzbesteuerung nach §25a UStG dein Hebel. Du brauchst dafür aber zu jedem Artikel den dokumentierten Einkaufspreis, den Verkaufspreis und einen Beleg. Ohne diese Nachweise versteuerst du im Zweifel den vollen Verkaufspreis.

Marge und Steuer berechnen? Zum Differenzbesteuerung-Ratgeber →

8. Was tun, wenn die Meldung kommt?

  1. Ruhe bewahren. Die Meldung allein ist kein Vorwurf, sondern erst einmal nur eine Information.
  2. Einordnen. Waren es private Gegenstände oder hast du zum Wiederverkauf gehandelt?
  3. Bei gewerblichem Handel: Gewerbe anmelden, Einnahmen und Ausgaben dokumentieren, ggf. rückwirkend.
  4. Belege sichern. Ankaufsbelege, Einkaufsnachweise und Verkaufsdaten – am besten lückenlos pro Artikel.
  5. Steuerberater einbeziehen. Gerade bei rückwirkender Einstufung ist fachlicher Rat Gold wert.
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9. Typische Fehler

  • Annehmen, dass eine Meldung automatisch eine Steuernachzahlung bedeutet – falsch, es kommt auf privat vs. gewerblich an.
  • Die Schwellen für „pro Konto insgesamt" halten – sie gelten je Plattform und je Kalenderjahr.
  • Auf mehrere Konten aufteilen, um unter den Grenzen zu bleiben – das wird als Umgehung gewertet.
  • Keine Belege sammeln und dann die private Herkunft nicht nachweisen können.
  • Trotz erkennbar gewerblichem Handel kein Gewerbe anmelden.

10. Sauber dokumentieren statt zittern

Wer ab der ersten Verkaufswelle jeden Artikel sauber erfasst, hat bei einer DAC7-Meldung nichts zu befürchten – die Zahlen liegen ja vor. Das Problem ist fast nie die Regel, sondern die Buchführung pro Artikel: Einkaufspreis, Verkaufspreis, Zustand, Beleg, über mehrere Plattformen hinweg. In Excel wird das schnell unübersichtlich.

Storest ist ein Warenwirtschaftssystem speziell für Gebrauchtwarenhändler mit Differenzbesteuerung. Jeder Artikel ist eine eigene Einheit mit Einkaufs- und Verkaufspreis, Zustand und Beleg. Verkäufe von eBay kommen über die Schnittstelle automatisch rein und ziehen den Lagerbestand mit. So hast du die Datenbasis, die das Finanzamt sehen will – jederzeit.

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11. Häufige Fragen (FAQ)

Ab wie vielen Verkäufen meldet die Plattform ans Finanzamt?

Ab 30 Verkäufen pro Kalenderjahr oder ab 2.000 € Umsatz pro Kalenderjahr. Eine der beiden Schwellen reicht. Nur wer unter 30 Verkäufen und unter 2.000 € bleibt, wird nicht gemeldet.

Muss ich Steuern zahlen, nur weil ich gemeldet wurde?

Nicht automatisch. Die Meldung ist nur eine Datenübermittlung. Steuern fallen an, wenn du gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht handelst. Der Verkauf eigener gebrauchter Sachen ist meist steuerfrei.

Gelten die Schwellen pro Plattform oder insgesamt?

Pro Plattform und pro Kalenderjahr. Wer auf eBay, Vinted und Kleinanzeigen gleichzeitig aktiv ist, kann an mehreren Stellen gemeldet werden – die Beträge werden nicht plattformübergreifend zusammengezählt.

Seit wann gilt DAC7 in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 2023, umgesetzt über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Die Plattformen melden jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deine konkrete Situation sprich mit deinem Steuerberater.