Wer mit Gebrauchtwaren handelt, kauft einen großen Teil seiner Ware bei Menschen, die keine Rechnung schreiben: auf dem Flohmarkt, bei der Haushaltsauflösung, über Kleinanzeigen oder am Ladentresen. Das ist völlig legal. Aber aus Sicht des Finanzamts hat jede Betriebsausgabe einen Beleg — und wenn keiner kommt, musst du ihn selbst erstellen.
1. Warum es keine Rechnung gibt — und warum das ein Problem ist
Privatpersonen sind keine Unternehmer. Sie müssen keine Rechnung ausstellen und weisen auch keine Umsatzsteuer aus. Für dich als Händler hat ein fehlender Beleg aber gleich zwei Folgen:
- Ertragsteuer: Ohne Nachweis kann das Finanzamt die Ausgabe streichen oder schätzen. Dein Gewinn steigt auf dem Papier — und damit Einkommen- und Gewerbesteuer.
- Umsatzsteuer: Die Differenzbesteuerung nach §25a UStG braucht den Einkaufspreis jedes einzelnen Artikels. Ohne ihn fällt im schlimmsten Fall Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis an.
2. Die Lösung: der Ankaufsbeleg als Eigenbeleg
Wenn du keinen fremden Beleg bekommst, erstellst du einen eigenen. Im Gebrauchtwarenhandel heißt der Ankaufsbeleg oder Ankaufsquittung. Er ist ein Eigenbeleg — mit einem wichtigen Unterschied zum „ich habe den Kassenzettel verloren"-Eigenbeleg: Er ist hier der Regelfall, nicht die Ausnahme. Das Finanzamt akzeptiert ihn, wenn er vollständig, zeitnah erstellt und plausibel ist.
Am stärksten ist der Beleg, wenn ihn der Verkäufer unterschreibt. Damit bestätigt er Preis und Ware — und gleichzeitig, dass er als Privatperson verkauft und keine Umsatzsteuer berechnet.
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3. Was auf den Beleg gehört
- Deine Firmendaten (Name, Anschrift)
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Datum des Ankaufs und eine fortlaufende Belegnummer
- Genaue Bezeichnung der Ware — Marke, Modell, Zustand; bei Elektronik Seriennummer oder IMEI
- Menge und Preis je Artikel, bei mehreren Artikeln auch die Summe
- Zahlungsart (bar, Überweisung, PayPal)
- Hinweis, dass der Verkäufer privat verkauft und keine Umsatzsteuer ausweist
- Unterschrift des Verkäufers, wenn irgend möglich
Je genauer die Bezeichnung, desto besser. „Diverse Elektronik, 150 €" hilft dir bei einer Prüfung kaum. „iPhone 13, 128 GB, IMEI 35…, Displaykratzer, 150 €" dagegen verbindet den Einkauf eindeutig mit dem späteren Verkauf — und genau diese Verbindung braucht §25a.
4. Zahlung nachweisbar machen
Der Beleg sagt, was gezahlt wurde. Der Zahlungsnachweis zeigt, dass gezahlt wurde. Beides zusammen ist die stärkste Kombination.
- Überweisung oder PayPal: Der Kontoauszug ist ein fremder Nachweis und stützt den Eigenbeleg stark.
- Barzahlung: Unterschrift auf dem Beleg ist hier besonders wichtig. Die Entnahme aus Kasse oder Konto sollte zum Betrag passen.
5. Sonderfall: Ankauf über eBay, Kleinanzeigen & Vinted
Kaufst du online bei Privatleuten, bekommst du selten eine Unterschrift. Dafür entstehen digitale Spuren, die du sichern solltest: Screenshot oder PDF des Angebots, Bestellbestätigung, Nachrichtenverlauf und Zahlungsnachweis. Zusammen mit einem Ankaufsbeleg, der auf den Nutzernamen und die Angebotsnummer verweist, ist der Einkauf sauber dokumentiert.
6. Sonderfall: Konvolute und Kisten
Die Kiste vom Flohmarkt für 50 € mit 30 Teilen hat einen Gesamtpreis, aber keine Einzelpreise. Für die Differenzbesteuerung hast du zwei Wege: Du teilst den Preis nachvollziehbar auf die Artikel auf, oder du nutzt bei geringwertigen Gegenständen die Gesamtdifferenz. In beiden Fällen gehört der Ankauf auf einen Beleg mit Beschreibung des Inhalts.
7. Ausweis, Geldwäsche und Hehlerei
Auch unterhalb dieser Grenzen lohnt sich ein Blick auf den Ausweis, gerade bei hochwertiger Elektronik, Fahrrädern oder Schmuck. Wer gestohlene Ware ankauft und hätte erkennen können, dass etwas nicht stimmt, riskiert den Vorwurf der Hehlerei — und verliert die Ware ohnehin an den Eigentümer. Ein unrealistisch niedriger Preis, fehlendes Zubehör oder ein Verkäufer, der viele gleiche Geräte anbietet, sind Warnsignale. Je nach Bundesland und Warengruppe können außerdem besondere Aufzeichnungspflichten für den An- und Verkauf gelten; das Gewerbeamt weiß, was bei dir gilt.
8. Aufbewahrung
Ankaufsbelege sind Buchungsbelege. Seit 2025 gilt für sie eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren ab Ende des Kalenderjahres. Digital aufbewahren ist erlaubt, wenn die Belege unveränderbar und jederzeit lesbar sind. Ein Foto vom unterschriebenen Beleg in einem Ordner auf dem Handy erfüllt das nur bedingt — eine Software, die Belege beim Erstellen festschreibt, schon.
Ankaufsbeleg direkt aus dem Einkauf
In Storest legst du einen Einkauf an und erzeugst daraus mit einem Klick den Ankaufsbeleg oder Eigenbeleg — mit fortlaufender Nummer, Artikeln, Einzelpreisen und Lieferant. Fotos vom Zustand, Screenshots vom Chat oder der Zahlungsnachweis hängen als Dokumente direkt am Einkauf. Jeder Artikel trägt seinen Einkaufspreis mit, und beim Verkauf steht die Differenz nach §25a automatisch fest.
Kostenlos starten9. Häufige Fragen (FAQ)
Darf ich Ware ohne Rechnung einkaufen?
Ja. Privatpersonen müssen keine Rechnung ausstellen. Du musst den Einkauf aber belegen — mit einem selbst erstellten Ankaufsbeleg, den der Verkäufer idealerweise unterschreibt.
Reicht ein handschriftlicher Zettel?
Formal ja, wenn alle Angaben drauf sind und er lesbar ist. Praktisch wird es ab ein paar Dutzend Ankäufen im Monat unübersichtlich: fortlaufende Nummern, Zuordnung zum späteren Verkauf und die Aufbewahrung über acht Jahre sind digital deutlich einfacher.
Was, wenn der Verkäufer nicht unterschreiben will?
Dann erstellst du den Beleg trotzdem und sicherst alles, was den Kauf stützt: Zahlungsnachweis, Nachrichtenverlauf, Fotos der Ware. Eine fehlende Unterschrift macht den Beleg schwächer, aber nicht wertlos.
Kann ich den Beleg nachträglich schreiben?
Nur im Notfall. Ein Eigenbeleg soll zeitnah zum Geschäft entstehen. Wer am Jahresende hundert Belege auf einmal schreibt, macht sie unglaubwürdig. Besser: den Beleg direkt beim Ankauf erzeugen.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Besondere Aufzeichnungspflichten hängen vom Bundesland und von der Warengruppe ab.