Bundles & Sets verkaufen: Paket oder Gerät?

Wann jedes Teil seine Differenzbesteuerung behält – und wann 19 % auf den vollen Preis fällig werden

Inhalt

  1. Paket oder Gerät – der Unterschied
  2. Paket: Jedes Teil behält seine Besteuerung
  3. Den Set-Preis richtig aufteilen
  4. Gerät: 19 % auf den vollen Preis
  5. Typische Fälle im Überblick
  6. Was auf die Rechnung gehört
  7. Bundles im Lager sauber führen
  8. Häufige Fragen (FAQ)
  9. Quellen & Rechtsgrundlagen

1. Paket oder Gerät – der Unterschied

Sets sind im Gebrauchtwarenhandel Alltag: die Konsole mit drei Spielen, die Kamera mit Objektiv und Tasche, der Gaming-PC aus Grafikkarte, Prozessor und Mainboard aus verschiedenen Ankäufen. Für den Verkauf ist eine Frage entscheidend: Verkaufst du mehrere Gegenstände zusammen – oder einen neuen Gegenstand, der aus Teilen entstanden ist?

  • Paket: Die Teile bleiben eigenständig und haben jeweils einen eigenen Zweck. Der Kunde könnte sie auch einzeln nutzen oder weiterverkaufen – Beispiel Konsole + Spiele.
  • Gerät: Aus den Teilen entsteht ein neuer Gegenstand. Die Teile gehen darin auf – Beispiel ein selbst zusammengebauter PC.

Davon hängt ab, ob die Differenzbesteuerung nach §25a UStG greift – und damit, ob du Umsatzsteuer nur auf deine Marge oder auf den ganzen Verkaufspreis zahlst.

2. Paket: Jedes Teil behält seine Besteuerung

Werden Gegenstände mit jeweils eigenem Zweck gemeinsam verkauft, liegen in der Regel mehrere selbständige Lieferungen vor (so auch der BFH im Urteil vom 11.12.2024, XI R 9/23). Das Set ist dann steuerlich nur eine Verpackung: Jedes Teil wird so besteuert, als hättest du es einzeln verkauft.

  • Die gebraucht von privat gekaufte Konsole bleibt §25a – Umsatzsteuer nur auf die Marge.
  • Ein neu mit Rechnung gekauftes Spiel im selben Set wird regulär mit 19 % versteuert.
  • Ein Buch als Beigabe würde mit 7 % laufen.

Damit das funktioniert, brauchst du für jedes Teil einen eigenen Verkaufspreis. Den gibt dir aber kein Kunde vor – er zahlt einen Preis für das ganze Set. Du musst ihn also aufteilen.

3. Den Set-Preis richtig aufteilen

Die Aufteilung muss sachgerecht und nachvollziehbar sein. Der BFH sieht die Aufteilung im Verhältnis der Einzelverkaufspreise als einfachste Methode an. Andere Methoden – etwa nach Einkaufspreisen – sind erlaubt, wenn sie mindestens genauso sachgerecht sind. Eine klare Grenze gibt es: Kein Teil darf einen Anteil bekommen, der über seinem Einzelverkaufspreis liegt (Urteil vom 22.01.2025, XI R 19/23).

Warum die Aufteilung bei §25a so wichtig ist: Bei der Einzeldifferenz wird jedes Teil für sich gerechnet. Eine negative Marge bei einem Teil ergibt zwar keine Steuer, wird aber nicht mit dem Gewinn der anderen Teile verrechnet. Eine schiefe Aufteilung kostet dich also Geld.

Konsole + 2 Spiele für 260 €
alle gebraucht von privat, §25a
Nach Einzelverkaufspreis Nach Einkaufspreis Schiefe Aufteilung
Konsole
EK 150 € · einzeln 250 €
200 € → Marge 50 € 195 € → Marge 45 € 140 € → Marge −10 € zählt als 0 €
Spiel A
EK 20 € · einzeln 25 €
20 € → Marge 0 € 26 € → Marge 6 € über dem Einzelpreis 60 € → Marge 40 € über dem Einzelpreis
Spiel B
EK 30 € · einzeln 50 €
40 € → Marge 10 € 39 € → Marge 9 € 60 € → Marge 30 € über dem Einzelpreis
Umsatzsteuer (19/119 der Margen) 9,58 € auf 60 € Marge 9,58 € auf 60 € Marge 11,18 € auf 70 € Marge

Einzeln würdest du die drei Teile für 325 € verkaufen, das Set kostet 260 € – also 80 % davon. Nach Einzelverkaufspreisen bekommt jedes Teil genau diese 80 % seines Einzelpreises. Die Aufteilung nach Einkaufspreisen kommt hier zwar auf dieselbe Steuer, gibt Spiel A aber 26 € – mehr als die 25 €, die es einzeln kostet. Genau das hat der BFH als nicht sachgerecht verworfen.

Verkaufst du das Set später für einen anderen Preis, etwa für 230 € statt 260 € auf eBay, wird einfach neu im selben Verhältnis aufgeteilt: Jedes Teil bekommt dann 230/325 seines Einzelpreises. Liegt der Set-Preis ausnahmsweise über der Summe der Einzelpreise, steigen alle Anteile im gleichen Verhältnis.

Marge und Steuer für ein einzelnes Teil nachrechnen? Zum §25a-Rechner →

4. Gerät: 19 % auf den vollen Preis

Baust du aus gebrauchten Teilen einen PC zusammen, verkaufst du etwas, das du so nie eingekauft hast. Die Differenzbesteuerung ist aber für den Wiederverkauf von Gebrauchtgegenständen gedacht – Gegenstände, die in ihrem Zustand oder nach einer Instandsetzung erneut verwendet werden. Ein neu entstandenes Gerät passt da schlecht hinein.

Die sichere Variante: Du versteuerst das Gerät regulär mit 19 % auf den vollen Verkaufspreis – auch wenn alle Teile differenzbesteuert eingekauft wurden. Eindeutig ist der Fall, sobald im Gerät ein Teil steckt, für das du Vorsteuer abziehen konntest (etwa eine neue SSD mit Rechnung): Dann scheidet §25a für den ganzen Liefergegenstand aus (BFH, Urteil vom 11.12.2024, XI R 9/23, im Anschluss an EuGH, Bawaria Motors, C-160/11).

Gaming-PC für 700 €
Teile gebraucht von privat, EK zusammen 400 €
Umsatzsteuer
Als Gerät (19 % auf den vollen Preis) 111,76 € 19/119 von 700 €
Zum Vergleich: wenn §25a anwendbar wäre 47,90 € 19/119 von 300 € Marge

Der Unterschied ist groß – genau deshalb lohnt es sich nicht, ein Gerät als „Paket“ auszugeben. Ob ein Paket vorliegt, hängt davon ab, was du tatsächlich verkaufst, nicht davon, wie du es auf der Rechnung nennst.

Nicht abschließend geklärt: Ob ein Gerät, das ausschließlich aus differenzbesteuert gekauften Teilen besteht, doch unter §25a fallen kann, ist höchstrichterlich nicht entschieden. Wer regelmäßig Geräte aus Gebrauchtteilen baut, sollte die Einordnung mit seinem Steuerberater klären.

5. Typische Fälle im Überblick

Set Einordnung Besteuerung
Konsole + Controller + Spiele Paket Je Teil, gebrauchte Teile §25a
Kamera + Objektiv + Tasche Paket Je Teil, gebrauchte Teile §25a
Buchreihe, mehrere Bände Paket Je Band, gebrauchte Bände §25a
PC aus gebrauchten Einzelteilen zusammengebaut Gerät 19 % auf den vollen Preis
Gerät mit neu gekauftem Teil (mit Vorsteuer) Gerät 19 % auf den vollen Preis, kein §25a

Gekauft hast du die Teile übrigens oft auch als Paket – etwa ein Konvolut vom Flohmarkt. Wie du dort den Einkaufspreis aufteilst, steht im Ratgeber Einzeldifferenz oder Gesamtdifferenz?

6. Was auf die Rechnung gehört

  • Gerät: eine Position, 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen.
  • Paket, alle Teile §25a: Das Set kann als eine Position erscheinen – mit dem Hinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ und ohne Steuerausweis.
  • Paket mit gemischter Besteuerung: Je Steuersatz bzw. Sonderregelung ist ein eigenes Entgelt anzugeben (§14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG). Am klarsten ist es, die Teile einzeln aufzuführen.

Alle Pflichtangaben im Detail: Rechnung bei Differenzbesteuerung. Als Kleinunternehmer weist du ohnehin keine Umsatzsteuer aus – dann bestimmt die Wahl nur, ob das Set als eine Position oder mit seinen Teilen auf der Rechnung steht.

7. Bundles im Lager sauber führen

Steuer ist die eine Seite, das Lager die andere: Jedes Teil hat seinen eigenen Einkaufspreis, und solange das Set nicht verkauft ist, sollen die Teile nicht einzeln weggehen. In Storest legst du dafür ein Bundle an:

  • Bestandteile mit Stückzahl festlegen – Storest zeigt, wie viele Bundles sich aus dem freien Bestand zusammenstellen lassen und welches Teil der Engpass ist.
  • Teile sofort reservieren: Fertig zusammengestellte Bundles werden bereitgestellt, ihre Teile lassen sich nicht mehr einzeln verkaufen.
  • Einkaufspreis je Bundle wird aus den tatsächlichen Teilen berechnet – älteste zuerst.
  • Paket oder Gerät wählst du pro Bundle. Beim Paket teilt Storest den Preis im Verhältnis der Einzelverkaufspreise auf, die du je Bestandteil hinterlegst, und behält die Besteuerung jedes Teils. Fehlt ein Einzelpreis, wird nach Einkaufspreisen aufgeteilt – kein Teil bekommt dabei mehr als seinen Einzelpreis.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt das Video:

Vorschaubild: 1 Set. 0 Chaos. – PC aus Einzelteilen als Bundle
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Sets verkaufen, ohne den Überblick zu verlieren

Bestand, Einkaufspreise und Besteuerung stimmen auch dann, wenn du in Sets verkaufst. Bis 50 Artikel ist Storest dauerhaft kostenlos.

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8. Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich eine gebrauchte Konsole mit Spielen als Set differenzbesteuert verkaufen?

Ja, wenn die Teile eigenständig bleiben. Konsole und Spiele haben jeweils einen eigenen Zweck, deshalb liegen in der Regel mehrere Lieferungen vor. Jedes Teil behält seine eigene Besteuerung. Den Set-Preis musst du dafür sachgerecht auf die Teile aufteilen.

Gilt die Differenzbesteuerung für einen PC aus gebrauchten Teilen?

Vorsichtig sein: Aus den Teilen entsteht ein neuer Gegenstand. Die sichere Variante sind 19 % auf den vollen Verkaufspreis. Steckt ein Teil darin, das du mit Vorsteuerabzug gekauft hast, scheidet §25a für das ganze Gerät aus.

Wie teile ich den Set-Preis auf die einzelnen Teile auf?

Sachgerecht und nachvollziehbar. Der BFH sieht die Aufteilung nach Einzelverkaufspreisen als einfachste Methode an; andere Methoden, etwa nach Einkaufspreisen, sind erlaubt, wenn sie mindestens genauso sachgerecht sind. Kein Teil darf mehr bekommen als seinen Einzelverkaufspreis.

Was gilt für Kleinunternehmer?

Du weist keine Umsatzsteuer aus. Ob Paket oder Gerät, entscheidet nur, ob das Set auf der Rechnung als eine Position oder mit seinen Teilen erscheint.

Quellen & Rechtsgrundlagen

  • § 25a UStG – Differenzbesteuerung gesetze-im-internet.de
  • § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen gesetze-im-internet.de
  • BFH, Urteil vom 11.12.2024, XI R 9/23 Waschkommode: keine Differenzbesteuerung, wenn der Liefergegenstand teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt hat · bundesfinanzhof.de
  • BFH, Urteil vom 22.01.2025, XI R 19/23 Aufteilung eines Gesamtpreises: kein Anteil über dem Einzelverkaufspreis · bundesfinanzhof.de
  • EuGH, Urteil vom 19.07.2012, C-160/11 (Bawaria Motors) Keine Differenzbesteuerung bei anteiligem Vorsteuerabzug · curia.europa.eu

Stand: Oktober 2026

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deine konkrete Situation sprich mit deinem Steuerberater.